Haus ThüleMitten im Dorf, umgeben von einem Wassergraben, befindet sich der "Ketteler'sche Hof". Durch ein Torhaus, das als Fachwerkbau erstellt ist und ein Türmchen besitzt tritt man auf die große Hoffläche und sieht sich dem großartigen Herrenhause gegenüber, welches auch als Fachwerkbau errichtet ist. Nur der linke Seitenflügel, in welchem sich auch die Hofkapelle befindet, die am 17. Dezember 1873 von Bischof Wilh. Emanuel Freiherr von Ketteler benediziert wurde, ist massiv gebaut. Seitlich wird der große Hofraum von zwei Fachwerkscheunen frankiert. Dieser Herrenhof ist der Stammsitz eines Ministerialengeschlechtes, das sich nach seiner Residenz die, "Herren von Thüle" nannte. Die Geschichte dieser adeligen Familie hat Giefers in Form einer chronologischen Übersicht durch mehr als drei Jahrhunderte verfolgt. Die Familie von Thüle im Paderborner Lande tritt wohl zum ersten Male mit Nikolaus de Tule 1283 in Erscheinung, ist im Verlauf des 14. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der Pfarrkirche zu Delbrück verknüpft, der sie mehrere Pfarrer stellte und hatte Güter und Grundbesitz in Delbrück, Bentfeld, Scharmede, Geseke und Thüle. Im Jahre 1437 verkauften Johann und Peter von Thüle alle ihre Güter im Kirchspiel Thüle, wobei auch der Hof in Thüle neben dem Pfarrhause erwähnt wird, an Bernd von Hörde zu Boke. So waren noch zu Lebzeiten einiger Mitglieder des Rittergeschlechtes von Thüle, das erst 1626 im Mannesstamme erlosch, ihre Stammgüter in den Besitz der Herren von Hörde zu Ringboke übergegangen, zu deren Lippegrafschaft das Haus Thüle bis zum Aussterben beider Familien von Hörde im Jahre 1575 bzw. 1578 gehörte. Mit dem Zerfall der Lippegrafschaft Boke begann die große Auseinandersetzung um den Besitz beider Häuser von Hörde. Das ist der Inhalt einer auf Haus Thüle vorhandenen Abschrift, deren Titel lautet: Beridit und Nachrichtung, was es vor eine Beschaffenheit mit dem adeligen Haus Tüell habe. Das Original befindet sich im Archiv des Hauses Ostwig. Die Thüler Abschrift wurde vom Staatsarchiv Münster angefertigt und 1941 von Ferdinand Frhr. von Lüninck dem Hause Thüle gewidmet. Das Dokument enthält die große Bestandsaufnahme der Herrschaft Boke zur Zeit des Erlöschens beider Boker Linien und legt die Ansprüche der erbberechtigten Familien von Adelebsen, von Heiden, von Rheden und von Alten mit den Verträgen von 1579 bis 1655 dar. Nach dem Tode des Philipp von Hörde 1578, dessen Ehe mit Elbredita von Ketteler aus Hovestadt kinderlos blieb, wurde Haus Boke am 29. Dezember 1578 als erledigtes Mannlehen eingezogen und in den Verträgen von 1579 den Vertretern der Familien von Adelebsen und von Heiden übertragen. (Vertrag über die Vererbung der Bokeschen Güter vom 28.2.1579 durch Anna von Viermünden, Wittib (Ww.) zu Boke, Bodo von Adelebsen, Jungfer Anna zu Boke und Dietrich von Heiden.) Im zweiten Vertrag übergibt Anna von Virmond (gestorben 1582) als Besitzerin des Gutes Thüle die Schlüssel des Hauses an die drei Gebr. von Adelebsen und behält sich nur "nißlichen Gebrauch und Leibzucht der dominierten Güter vor und die Macht, ferner zu testieren". Bei der Gelegenheit sagt sie zur Geschichte des Hauses, daß sie "ihr Hauß und Hoff zu tüele ohne Zuttun, Hülff oder Beystand ihrer verstorbenen Söhne mit schweren Kosten erbaut, zusamt desselbigen Zubehörung im Wasser, Weyde, Holtz und Felde mit allen erb- und nutzbarlichen Gerechtigkeiten gedachten Hauses und Hoffs.......... Im Jahre 1612 erklärten Bischof Dietrich von Fürstenberg und das Domkapitel zu Paderborn die Herrschaft Boke als Eigentum des Fürstbischofs und des Stifts und bestätigten den Besitz den beiden Familien von Adelebsen und von Heiden. Von 1613 bis 1626 war ein Teil der Boker Güter mit dem Haus Thüle im Besitz Hennigs von Rheden, der aber schon am 23. 2. 1626 unverheiratet in der Stadt Paderborn starb. Seine Schwester Gertrud brachte als Erbin Haus Thüle ihrem Gemahl Eberhard von Alten auf Wilckenburg und Hohensundern in die Ehe, der aber vom Erzbischof Ferdinand von Bayern zu Köln als Bischof von Paderborn erst dann seinen Lehnsbrief erhielt, als er seinem kurfürstlichen Herrn zwei prächtige, von ihm selbst zugerittene Pferde zum Geschenk machte. Eberhard von Alten ließ sich mit seiner Frau Gertrud von Rheden in Thüle nieder und ging sogleich daran, das auf dem, Thüler Hof noch stehende Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude von Grund auf neu zu erbauen. Bei diesem Übergang auf das Geschlecht von Alten werden die Rechte und Gerechtigkeiten des Hauses Thüle noch einmal aufgerollt. Es heißt dort: "Das Haus Tüell ist eine freye adelige Residenz, von vilen undenklichen Jahren aller ordinari Landschatzung und Auflagen eximiert, von allen gemeinen Traditen und Zulagen außerhalb Rittersteuer, so sich jedesmal ad 8 Thlr. belauffet, befreyet, mit Wall und Graben rings umgeben, und gehören dazu alle Rechtigkeit, Gütter und eigenbehörige Leute, so hibevorn beym alten Haus Boke gewesen." Außerdem wird hier beurkundet, daß die Familie von Alten und die Familie von Heiden das Patronats-Recht für die Boker Pfarrstelle zu gleichen Teilen besitzen und ermächtigt sind, entsprechend geeignete Person als Pfarren von Boke vorzuschlagen und zu bestätigen. Das gleichr Recht gilt auch für die Kirche in Thüle. Es folgt dann eine Ubersicht über die Rechte und Gerechtigkeit des Hauses Thüle. Die Behandlung der eigenbehörigen Leute (Leibeigene) soll in derselben Weise gestehen wie unter den Herren von Hörde. Bei Säumnis oder Verweigerung der schuldigen Dienste, Pacht und Abgaben kann eine Pfändung vorgenommen werden. Das gilt auch für die dem Hause Thüle gehörenden Höfe zu Mönninghausen, Störmede, Langeneicke und Eikeloh. Das Huderecht mit Pferden, Kühen, Schweinen und Schafen hat die adelige Residenz Thüle an allen Orten in der Herrchiaft Boke. Zu Haus Thüle gehört eine freie Schaftrifft mit Einschluß der zum Gute Thüle gehörenden Werneken Stätte von 750 Schafen zur Hude in der gesamten Thüleschen Heide und Allmedei. Das Haus Thüle besitzt das Jagdrecht in der gesamten Hördeschen Grafschaft Boke, die Fischerei in der Lippe, im Thüler Bach und im Mühlengraben. Die Feuerung bezieht das Gut aus dem Barbruch. Das ist "ein beslossen Gehöltz, mitt Gräben, Wall und Hägen umgeben und slosshaften Slagbaum verwahrt" (der heutige Klockenpoul). Jeder eigenbehörige Vollmeier ist wöchentlich zu einem Dienst mit einem Spannpferd, jeder Kötter und Beilieger zum Handdienst verpflichtet, wobei der Spanndienst mit drei Groschen, der Handdienst mit einem Fürstengroschen abgegolten wurde. In der Erntezeit können die Handdienste zu einem Tag mähen gegen ein Entgelt von 18 Pfennigen gezwungen werden. Von der Geburt eines Kindes bis zur Taufe darf nach alter Sitte ein Herrendienst nicht gefordert werden. Eigenbehörige Knechte und Mägde können zu einem Jahr Dienst auf dem Gute Thüle verpflichtet werden. Die Veräußerung und der Austausch von eigenbehörigen Leuten bleibt bestehen. Zum Schluß werden dann noch die Bestimmungen über den "Todfall', die Erbfolge und die Leibzucht festgelegt. Auch die Erben des neuen Hauses zu Boke, die adelige Familie von Heiden, die bis etwa 1662 ihre Burg zu Ringboke bewohnte, siedelte nach Thüle über, wo Gottfried von Heiden und seine Gemahlin Ottilie von Ketteler 1662 auf dem alten Richter- oder Isekenshofe ein Schloß erbauen ließ. Für kurze Zeit hatten damit beide Familien, die von Alten und von Heiden, ihre Residenz in Thüle aufgeschlagen. Aber schon Gottfried von Heiden übertrug 1671 seinen Anteil an den Boker Gütern an die Familie von Fürstenberg zu Herdringen, die aber niemals in Thüle ihren Wohnsitz aufschlug. So blieb Haus Thüle bis 1841 im, Besitz der Herren von Alten. An ihre Herrschaft erinnert noch die gußeiserne Grabplatte, die in die westliche Wand des Kirchenschiffes der Pfarrkirche zu Thüle eingelassen ist. Ihre Inschrift besagt: |
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10 ANNA ALLEGUNDA |
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Die Übersetzung lautet: Johanna, Allegunda, Christina, Luzia, im Jahre 1683 am 16. Februar aus der erleuchten Familie von Langen in Krayenburg geboren, ist im Jahre 1710 am 30. April mit dem erlauchten Grafen Everhard von Alten, Herrn in Thüle, vermählt worden und starb im Wochenbett im Jahre 1725 am 24. Januar im Herrn. Sie ruhe in hl. Frieden. Einer der letzten Vertreter dieser Familie ruht auf dem kleinen Adelsfriedhof zu Thüle. Dort steht ein Grabstein mit folgender Inschrift: "Friedrich, Freiherr von Alten, gest. 1807, 38 Jahre, beweint von seiner Witwe, geh. von Hammerstein. Weiser war wohl mancher, besser keiner." Im Juli 1841 ging Haus Thüle zum Preise von 60 000 Talern in den Besitz des Häusermaklers Wilhelm Arntzen zu Lippstadt über, der im Jahre 1848 von dem Gute 300 Morgen Ackerland an die Einwohner von Thüle veräußerte. Noch im selben Jahre verkaufte er das Restgut an die Familie von Ketteler. Das Geschlecht von Ketteler, benannt nach seinem Stammsitz, der Kettelburg bei Hüsten, ist eine alte westfälische Adelsfamilie. Sie ist weit verzweigt, und eine Linie hat es in der Ostkolonisation in Kurland bis zur Herzogswürde gebracht. Ihr Wappen ist ein roter Kesselhaken auf Silbergrund mit einer Krone auf dem Helm und einer roten und silbernen Fasanenfeder. Im Herbst 1849 schlug Wilderich von Ketteler auf Haus Thüle seine Residenz auf. Zum Hausgeistlichen bestellte er den Vikar Wille aus Würgassen. Mit großer Energie und Sachkenntnis ging der neue Besitzer daran, das arg heruntergewirtschaftete Gut wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Grundlage zu stellen. Er war ein tüchtiger Landwirt und hat nicht nur sein Besitztum zu einem landwirtschaftlichen Mustergut entwickelt, sondern sich auch durch Änderung der Bodenbewirtschaftung und durch die Einführung und den Anbau neuer Futtersorten um die Hebung der heimischen Landwirtschaft große Verdienste erworben. Er war es, der im Jahre 1858 auf Haus Thüle das neue Futterkraut, die Seradella, einführte und im nächsten Jahre die ersten, Lupinen anbaute, die auch auf schlechtem Sandboden gute Erträge einbrachten (ein Scheffel zu 14 Thalern) und als Gründünger sehr geschätzt war. In der Thüler Ortschronik ist Freiherr Wilderich von Ketteler als warmer Heimatfreund, der fest verwurzelt im einfach bäuerlichem Leben des Dorfes war und auch Mitglied des Gemeinderates von 1857 bis zu seinem Tode 1873, sehr lobend erwähnt. Er kaufte im Jahr 1868 von der Gemeinde Thüle die am Friedhof gelegene Baumschule, die er als Familiengruft ausbauen ließ. Als überzeugter Christ trat er im Verein mit seinem berühmten Bruder, dem Bischof von Mainz, Wilhelm Emanuel, Freiherr von Ketteler im Kulturkampf mannhaft für die kath. Sache ein. Am Liboridienstag des Jahres 1873 reiste Wilderich von Ketteler mit seinem bischöflichen Bruder Wilhelm Emanuel zur Hinnenburg bei Brakel. Dort traf ihn der Schlag. Am Samstag derselben Woche fand die feierliche Beisetzung in der Familiengruft zu Thüle durch seinen Bruder, den Bischof von Mainz, statt. Das nur mit dem Kettelerschen-Familienwappen, dem Kesselhaken, geschmückte Grabkreuz bringt in aller Schlichtheit lediglich die Lebensdaten. "Wilderich, Freiherr von Ketteler, geb. 1809, gest. 29. Juli 1873. Neben ihm ruht seine Gemahlin Paula, Freifrau von Ketteler, geb. Gräfin von Stolberg-Stolberg, gest. 1889. In einem dritten Grab ruht Ludolf von Ketteler, gest. 1882, Sohn des Wilh. v. Ketteler. Mit dem Tode des Freiherrn Wilderich von Ketteler ging Haus Thüle auf seinen Sohn und Erben, den Rittmeister Wilh. von Ketteler, der bei, den 8. Husaren in Schloß-Neuhaus diente, über, der aber erst, seit 1884 in Thüle Wohnung nahm. Wie sein Vater war auch er ,darauf bedacht, seine Hauptaufgabe in der erfolgreichen Bewirtschaftung seines Gutes zu sehen, und stellte seine reichen Erfahrungen in den Dienst der Gemeinde Thüle, in deren Gemeinderat er einen ständigen Sitz und eine gewichtige Stimme hatte. Seit nunmehr über 100 Jahren ist Haus Thüle in ununterbrochenem Besitz der Familie von Ketteler. Doch hat das Gut seine alte Bedeutung, die es vor allem unter Wilderich von Ketteler errungen hatte, nicht halten können, zumal sein ehemals annähernd 1000 Morgen umfassender Besitz durch weitere Veräußerungen von Ackerland und Wiese im Jahre 1929 stark zusammengeschmolzen ist. Der jetzige Gutsherr auf Haus Thüle ist Josef Freiherr von Ketteler. Er ist Ehrenmitglied der Thüler St.-Laurentius-Schützenbruderschaft, und die alte Verbundenheit des Hauses Thüle mit der Gemeinde bekommt ihre äußere Ausdrucksform alljährlich durch ein Ständchen, welches die Schützenbruderschaft am zweiten Schützenfesttag dem Inhaber des Hauses Thüle darbringt. |
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Verbundenheit der Familie v. Ketteler
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De Tuilsken Glocken Hauptlehrer Georg H i l l k e r schreibt darüber in der Geseker Zeitung vom 26. Mai 1917: Ick was nao nidi lange in Thuile, dao frogede mi aines gudden Dages ´n gaistlick Häer iut de Ümgigend: "Wissen Sie auch, was die Glocken in Thüle läuten?" Ick konnt nich wieten. Dao sagg he:
Drup lusterde ick mi dat Geluit an un fand de Melodie würklich harriut. Et is üörwrigens auk'n Stot met de Thuilsken Klocken. Schade, wann se wegen des Kuppers floiten gingen. Vair däftige Gesellen hanget up diärm aollen Toorn. De gröteste is de Buernklocke. Daran staiht schriärwen: |
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"Haec ad Honorem et gloriam Dei et B. virginis Mariae nec non Sancti Laurenty Patroni ecclesiae in Thüle - Schulte in Schrme, Georg Rump, Richter Campana fusa est. Matthias Hoff, Pastor in Thüle. Simon Otto Boger, Jobst Sallemeier. Georg Tilem Provisores. Bischöflidies Wappen: Ferdinandus D. G. Episcopus Paderbornensis S. R. J. Princeps Comes Pyrmontanus. Anno 1664." |
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Dat het up Hochduitschk: "Diese Glocke ist gegossen zur Ehre und zum Ruhme-Gottes und der seligsten Jungfrau Maria und des hl. Laurentius, des Schutzpatrons der Kirche in Thüle." Namen der Stifter. Wappen des Bischofs. Ferdinand, durch Gottes Gnade Bischof von Paderborn, des hl. römischen Reiches Fürst, Graf von Pyrmont. De Klocken hiät den Teon es, is guoten van Simon Otto Boger, also fast 300 Jaohr alt und hänget van Dage neau up'n Toorn. An de twedden Klocken kann man liärsen: "Data Laurentio Martiri Patrono et Liberatori Paroe Ciae Thulensis. Ma Stocky us Blir bei Tryer gus mich ney." Up Hochduitschk: "Geweiht dem Martyrer Laurentius dem Schutzpatron und Retter der Gemeinde Thüle, Max Stocky aus Blir bei Trier goß mich neu." Geschäihen is dat up diärm aollen Kirkhuofe teo Thuile. - Eine Jahreszahl steht nicht an der Glocke. Sie ergibt sich, wenn man die fettgedruckten Buchstaben zusammenzählt nach folgender Berechnung: |
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m D c L + L + L u + u v + v 7 x I |
= = = = = = : |
1000 500 100 150 10 7 1767 |
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An de drüdden Klocken läst man: "Coelitum Joseph decus atque nostrae certa spes vitae columenque mundi. Anno Domine MDCCCLXXXIIII. Quas tibilaeti canimus benignus suscipe laudes. Fusa a Petit e Frater Edelbrock." Oder: "Joseph, himmlische Zierde, unseres Lebens sichere Hoffnung und Pfeiler der Welt. Im Jahre des Herrn 1884. Nimm gütig auf die Lobgesänge, die wir dir in froher Stimmung singen. Gegossen von Petit und Komp. Edelbrock." De vairde is beschriärwen: "Ecce ego mittam angelum meum. Observa eum et audi vocem eius 1884.' - Zu deutsch: "Siehe, ich werde meinen Engel senden. Habe acht auf ihn und höre seine Stimme." Das Glöcklein im Dachreiter: "Fusa per F. Humpert Brilon 1899. Sonnabo i. h. s. Agathae." Dieses Glöcklein ist der Patronin gegen Feuersgefahr, der hl. Agatha, geweiht, die hier besonders verehrt wird, da die Gemeinde in früheren Jahren oft durch Blitzschlag heimgesucht wurde. Die 2., die 3. und die 4. Glocke mußten im ersten Weltkrieg am 25. 7. und 27. 8. 1917 abgegeben werden. Am 2. April 1922 kamen die Glocken, neu durch die Firma Humpert in Brilon gegossen, mit derselben Inschrift und dem gleichen Klang wieder auf den Turm. Der zweite Weltkrieg machte abermals vor diesen drei Glocken nicht halt. In der Woche nach Weißen-Sonntag 1942 mußten sie abermals abgeliefert werden, um entgegen ihrer Bestimmung, da doch Friede ihr Geläut sein sollte, in mörderische Waffen umgeschmolzen zu werden. Im Oktober 1948 kamen diese Glocken, wieder neu gegossen von der Firma Junker in Brilon, erneut in Thüle an. Am 6. 11. 1948 ertönte zum ersten Mal wieder das volle Geläut vom Turm und der Klang trug sich fort über das ganze Dorf bis in die Nachbargemeinden. Dort sagte man: "In Thuile hät se de Klocken wäier." Aber ihr erster Klang galt nicht der Freude, sondern es war die Totenpause als Klagelied um die vielen jungen Menschen, die der mörderische Krieg nicht in die Heimat zurückkehren ließ. Ihnen galt ihr erster eherner Gruß. Aber dann ertönte die feierliche Pause, die "Stäffens-Peose":
Dieses Geläut ertönt nur zu besonders feierlichen Anlässen und an Vierhochzeitenfesten. Außerdem werden die Schützen, wenn sie als Ehrengarde zur Begleitung des Allerheiligten an den Prozesionstagen zur Kirche marschieren, mit dieser feierlichen Pause empfangen. So tönet denn fort, ihr Glocken in Thüle, zum Lobe, des Allerhöchsten und zum Segen der Gemeinde! "Freude dieses Dorfs bedeute, In Thüle gibt es auch eine Glockensage. Es ist: "Die Sage vom Glockenteiche in Thüle"
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